Klage gegen Ortsumgehung Plattling Ost bleibt ohne Erfolg

20. April 2012

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes vom 19. April 2012

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat heute die Klage des Bundes Naturschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Niederbayern vom 10.12.2010 zur Ortsumgehung Plattling-Ost (Staatsstraße 2124) als unbegründet abgewiesen.

Der Bau der Umgehung mit einer zusätzlichen Brücke über die Isar ist nach Auffassung der Richter angesichts der starken täglichen Verkehrsbelastung im Zentrum von Plattling vernünftigerweise geboten. Dem Vorhaben stehen auch keine durchgreifenden Belange des Naturschutzes entgegen. Zwar führt die Trasse am Rande durch das FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet „Isarmündung“. Angesichts der vorgesehenen umfangreichen Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen ist jedoch mit einer erheblichen Beeinträchtigung wesentlicher Funktionen und Erhaltungsziele dieser Gebiete nicht zu rechnen.

Der von Seiten des Bundes Naturschutz favorisierten Alternativtrasse auf der linken Seite der Isar stehen nach der Überzeugung des Gerichts insbesondere gewichtige Belange des Hochwasserschutzes an der Isar entgegen. Aus der Sicht des Städtebaus und Immissionsschutzes wäre diese Lösung wegen des geringen Abstands der Trasse zu Wohn- und Mischgebieten im Südosten und Osten von Plattling ebenfalls nicht vorzugswürdig.

Eine Revision des Urteils vor einer anderen Kammer des selben Gerichtes wurde niccht zugelassen. Gegen das Urteil kann aber Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gestellt werden.

Pressemitteilung VGH Regensburg vom 19.04.2012

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